Deutsche Post AG – Aktien- und Governance‑Aktualisierung

Deutsche Post AG (Ticker: DPH), der globale Logistikdienstleister mit Sitz in Deutschland, hat am 6. Februar 2026 mehrere Mitteilungen veröffentlicht, die sich hauptsächlich auf die Verbreitung von Stimmrechtsinformationen und die Fortführung der Dividendenpolitik beziehen.

Stimmrechtsmitteilung nach § 40 Abs. 1 WpHG

  • Die Gesellschaft hat eine offizielle Mitteilung gemäß Artikel 40, Abschnitt 1 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) veröffentlicht.
  • Ziel der Mitteilung ist die europaweite Verbreitung der Informationen an Aktionäre und potenzielle Investoren.
  • Die Mitteilung wurde über das Service‑Netzwerk EQS News an die Börsen und an die Aktionärsdatenbank der EQS‑Group gesendet.
  • In der Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass die Aktien weiterhin im Depot verbleiben und dass die Dividende jährlich an die Aktionäre ausgeschüttet wird.

Dividendenerwartung

  • Die Mitteilung bestätigt die fortlaufende Praxis der jährlichen Dividendenausschüttung.
  • Es wurde kein neues Dividendenjahr angekündigt, jedoch wird die bisherige Dividendenerwartung beibehalten.
  • Aktuelle Kursdaten zeigen einen Schlusskurs von 49,33 EUR (Stand 4. Februar 2026) mit einem 52‑Wochenhoch von 49,71 EUR und einem Tief von 32,38 EUR.
  • Das Kurs‑Gewinn‑Verhältnis (P/E) liegt bei 15,9, was die Bewertung der Aktie im Vergleich zu Branchenkollegen indiziert.

Partnerschaft mit Deutsche Bank

  • Am 10. November 2025 wurde die strategische Partnerschaft zwischen Deutsche Bank und DHL Express bekanntgegeben, um den deutschen Mittelstand bei der Internationalisierung zu unterstützen.
  • Diese Kooperation verbindet Logistik‑ und Finanzkompetenz, richtet sich vor allem an KMU und konzentriert sich auf internationale Lieferketten und Zahlungsströme.
  • Die Partnerschaft soll den Zugang zu globalen Märkten erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen stärken.

Rechtsstreit mit Verbraucherschützern

  • Zwei separate Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm (Aktenzeichen I‑13 UKl 9/25) haben eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die DHL Group abgewiesen.
  • Die Klage bezog sich auf die Paketabgabe beim Nachbarn und beschwerte sich über die Vorgehensweise bei der sogenannten Ersatzzustellung.
  • Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig; die vzbv kündigte eine Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe an.

Zusammenfassung

Deutsche Post AG bestätigt die fortlaufende Dividendenausschüttung und die europaweite Verbreitung von Stimmrechtsinformationen. Gleichzeitig stärkt die Gesellschaft ihre Position im Mittelstandsmarkt durch die Partnerschaft mit Deutsche Bank und reagiert auf jüngste rechtliche Auseinandersetzungen, die bislang zu einem Gerichtsurteil zugunsten des Unternehmens geführt haben.